Unter Aufsicht

Die Tätigkeit als Finanzportfolioverwalter unterliegt der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie reguliert neben den Banken und Versicherungen auch die Finanzportfolioverwalter. Etwa 670 Finanzinstitute in Deutschland erfüllen derzeit die Zulassungskriterien endsprechend der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und Kapitalausstattung.

Nach Erhalt der Zulassung werden die Bestimmungen weiter fortlaufend aktualisiert und kontinuierlich durch die BaFin überwacht.

Im Mittelpunkt der Aufsicht stehen immer die Mandanteninteressen. Dabei hilft auch die Broschüre der BaFin vom 28.08.2018 mit dem Titel "Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen". Sie richtet sich an alle Anleger und Kunden, trägt der aktuellen Rechtssituation Rechnung und zeigt, worauf bei der Geldanlage geachtet werden sollte.

Weiterhin ist antea der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.

antea ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland e.V. (VuV), dem größten Berufsverband der Branche mit einem betreuten Volumen von mehr als 70 Milliarden Euro. Eine Mitgliedschaft dort ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Das Einhalten von Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellt.

Seine zusammenfassende Bewertung lässt sich der VuV von den Mitgliedern vorlegen, Mängel oder Einschränkungen sollten da tunlichst nicht enthalten sein.

Wir freuen uns, als Mitglied des VuV die Qualität der Vermögensverwaltertätigkeit sicherzustellen.

Gern stellen wir Ihnen das antea-Leistungsspektrum in einem persönlichen Gespräch vor.

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